Vermittlungsbedingungen von CASA NEL VERDE (geändert am 18.8.2011)
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie mit der Firma CASA NEL VERDE, Inhaber Mathias Walter, nachfolgend „CNV“ abgekürzt, abschließen. Diese Bestimmungen regeln gleichzeitig das vermittelte Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von CNV zustande kommt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von CNV, Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. CNV bietet auf ihren Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit Eigentümern/Vermietern von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, nachfolgend „Feriendomizile“ genannt, an. CNV hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von CNV als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 665, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der
vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Eigentümer/Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch CNV als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des vermittelten Vertrags.
ZUM ANFANG
2. Buchungsablauf
2.1. Der Kunde kann entweder unmittelbar durch Eingabe der entsprechenden Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an CNV die Buchung vornehmen. Für diesen Fall gilt:
a) Der Kunde erteilt mit Übermittlung des Buchungsformulars CNV einen verbindlichen Vermittlungsauftrag und bietet gleichzeitig dem Eigentümer/Vermieter des gewünschten Objekts den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.
b) CNV bestätigt den Eingang der Buchung elektronisch und prüft die Verfügbarkeit. Der Kunde ist an seinen Vermittlungsauftrag und sein Vertragsangebot an den Eigentümer/Vermieter 7 Werktage gebunden.
c) Der Vertrag mit dem Eigentümer/Vermieter kommt zustande, wenn CNV die Buchung namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters verbindlich bestätigt, wobei die Buchungsbestätigung keiner bestimmten Form bedarf, aber im Regelfall elektronisch, per Fax oder schriftlich erfolgt.
2.2. Alternativ zum Buchungsablauf nach 2.1 kann der Kunde mit Übermittlung des Online-Anfrageformulars unter Angabe konkreter Wünsche sein Interesse an der Buchung eines Feriendomizils bekunden. Für diesen Fall gilt:
a) Die Übermittlung dieser Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung seitens des Kunden dar und begründet noch keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Vertrages über die Anmietung eines Feriendomizils.
b) Nach den Angaben im Anfrageformular unterbreitet CNV dem Kunden ein verbindliches Angebot. Dieses Angebot stellt sowohl das verbindliche Angebot von CNV auf Abschluss des Vermittlungsvertrages dar, als auch das namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages über das/die im Angebot konkret bezeichneten Feriendomizil/Feriendomizile.
c) Der Vermittlungsvertrag mit CNV und Mietvertrag kommen zu Stande, wenn der Kunde das Angebot von CNV innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen dadurch annimmt, dass er das rechtsverbindlich unterzeichnete Angebotsformular per Post, per Fax oder per E-Mail an CNV zurücksendet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des unterzeichnenden Formulars bei CNV. CNV ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Buchungsformulare zu akzeptieren.
d) CNV wird dem Kunden den Eingang des Formulars schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigen. Die Rechtsverbindlichkeit des Vermittlungsvertrages und des Mietvertrages ist jedoch unabhängig davon, ob diese Eingangsbestätigung dem Kunden zugeht oder nicht.
2.3. Grundlage des Angebots auf Abschluss des Vertrages über das Feriendomizil sind bei beiden Buchungsvarianten in erster Linie die Beschreibung des Feriendomizils, die Angaben im Angebot von CNV und alle Informationen und ergänzenden Angaben auf der Internetseite von CNV, soweit diese für den Kunden zum Zeitpunkt seiner Anfrage und Buchung abrufbar waren.
ZUM ANFANG
3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt, Umbuchung
3.1. CNV ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 30% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an CNV zu bezahlen, wobei CNV der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn an CNV zu überweisen.
3.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei CNV nicht innerhalb dieser Fristen ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist CNV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.
3.5. Soweit der Eigentümer/Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Feriendomizils bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Feriendomizils und die vertraglichen Leistungen
ZUM ANFANG
4. Rücktritt und Rücktrittskosten
4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den von CNV vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch durch den Eigentümer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an CNV zu richten ist.
4.2. Die Eigentümer/Vermieter können durch CNV als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des
Gesamtpreises.
4.3. Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, dem Eigentümer/Vermieter gegenüber diesen direkt oder gegenüber CNV nachzuweisen, dass dem Eigentümer/Vermieter tatsächlich kein oder nur ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung.
4.4. Dem Eigentümer/Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall Ihnen
gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch CNV kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten für den Fall von Krankheit und Unfall wird hiermit ausdrücklich empfohlen. Sie können diese über CNV abschließen.
4.7. Auf die Vornahme von Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer oder sonstiger Leistungen nach Vertragsschluss besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Eigentümer/Vermieter, bzw. CNV. Ist eine solche Umbuchung möglich und wird dennoch vorgenommen, so erhebt CNV namens des Eigentümers, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
ZUM ANFANG
5. Kündigung und Rücktritt durch den Eigentümer/Vermieter
5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch CNV, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.
Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken. Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.
5.2. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder CNV als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Eigentümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Eigentümer/Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
ZUM ANFANG
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter oder von CNV zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
ZUM ANFANG
7. Kaution
7.1. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. deren Beauftragte ´sind berechtigt, bei Einzug bzw. bei Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Feriendomizilbeschreibung und/oder dem Angebot ergibt.
7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich inzwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter zu Stande. CNV treffen keinerlei Verpflichtungen im Hinblick auf die
Kaution.
7.3. Die Kaution ist nach Wahl des Eigentümers/Vermieters bzw. dessen Beauftragten
durch Kreditkartenabzug oder in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung durch Scheck ist nicht möglich.
7.4. Die Kaution dient zur Deckung von Schadensersatzansprüchen aus vom Kunden oder dessen Mitreisenden schuldhaft verursachten Schäden, der Deckung nicht bezahlter Nebenkosten für Energieverbrauch und Endreinigung und der durch Schlüsselverluste entstehenden Kosten.
7.5. Liegen die in Ziffer 7.4 bezeichneten Voraussetzungen vor, ist der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen Beauftragter berechtigt, die entsprechenden Beträge sofort von der Kaution einzubehalten, bzw. die Kreditkarte entsprechend zu belasten. Dem Kunden bleiben Einwendungen gegen den verrechneten, bzw. belasteten Anspruch vorbehalten. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung zum Belegungsende vor der Abreise des Kunden.
ZUM ANFANG
8. Einreisebestimmungen
8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Italien ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).
8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.
8.3. CNV trifft keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
ZUM ANFANG
9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber CNV
9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von CNV sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit CNV in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
9.2. Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie solche Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese dem Eigentümer/Vermieter oder seinen Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn solche Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.
ZUM ANFANG
10. Haftung
Die vertragliche Haftung von CNV als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden sind auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von CNV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder CNV für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Personenschäden.
ZUM ANFANG
11. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter
11.1. CNV weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter, bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.
11.2. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Feriendomizil zu verlassen.
11.3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Feriendomizil pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
11.4 Soweit in der Objektbeschreibung nichts anderes angegeben ist, beinhaltet der Preis für das jeweilige Objekt die Durchführung einer Endreinigung. Die Endreinigung beinhaltet nicht das Beseitigen von Müll; dieser ist mit den im Objekt vorgesehenen Einrichtungen vom Kunden zu entsorgen. Im Falle einer unterlassenen Müllentsorgung, bzw. einer Verunreinigung des Objekts und seiner Einrichtungen, welche die üblichen Benutzungsfolgen überschreitet oder Folge eines unsachgemäßen Gebrauchs des Objekts oder seiner Einrichtungen ist, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten bzw. kann diese über CNV in Deutschland .
11.5. Sie verpflichten sich außerdem, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
11.6. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a) dies in der Beschreibung des Feriendomizils vorgesehen ist
b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die Vermittlertätigkeit zwischen dem Kunden und CNV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Der Kunde kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen CNV aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz verklagen. 12.3 Für Klagen CNV gegen den Kunden CNV aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen CNV aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CNV vereinbart.
12.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und CNV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
ZUM ANFANG
13. Sonstiges
13.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber CNV aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus Körperschäden, hat der Kunde gegenüber CNV innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb. 13.2. Ansprüche des Kunden gegenüber CNV aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung oder aus Schäden, die von CNV durch vorsätzliche Pflichtverletzung herbeigeführt wurden - verjähren in einem Jahr. 13.3. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen CNV begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 13.4. Schweben zwischen CNV und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder CNV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
ZUM ANFANG
-------------------------------------------------------------------------------------
© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart,
2002 - 2008
--------------------------------------------------------------------------------------
Wichtiger Hinweis zum Gerichtsstand für Klagen:
Sehr geehrte Kunden,
die von uns vermittelten Eigentümer/Vermieter sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu erledigen. Obwohl wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und wir damit nicht für von Ihnen nach Belegungsende gegebenenfalls geltend gemachte Ansprüche auf Rückzahlung des Miet-preises und/oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir auch in diesem Fall immer bemüht, uns gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für eine kulante außergerichtliche Regelung einzusetzen.
Leider geht es jedoch manchmal nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Soweit Sie gegen uns Klage in unserer Eigenschaft als Vermittler erheben ,verweisen wir auf die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ziff. 12 unserer Vermittlungsbedingungen.
Falls Sie jedoch der Auffassung sein sollten, uns im Rahmen einer Klage unmittelbar wie einen Veranstalter oder einen Vermieter in Anspruch nehmen zu wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis der ausdrücklich keine Gerichtsstands-vereinbarung darstellt, sondern lediglich Ihrer Information dient: Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für solche Klagen Ihrerseits und des Eigen-tümers/Vermieters gegen Sie andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet ist, in dem das Feriendomizil liegt, also der zuständigen Gerichte in Italien. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Unzuständigkeit eines angerufenen deutschen Gerichts ist von diesem deutschen Gericht von Amts wegen zu prüfen. Dieses deutsche Gericht ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage gegen uns, falls Sie uns als Veranstalter oder Vermieter in Anspruch nehmen wollen, wegen fehlender internationaler Unzuständigkeit abzuweisen.
|
|